Wer darf schießen?

Die Antwort ist fast jeder! Personen ab 18 Jahren und nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen (legale oder auch illegale), Medikamente oder sonstige Substanzen, die die Wahrnehmung verändern können stehen.

Mit uns schießen darf nicht,

wer aus Gründen der rechtlichen Sicherheit und im Einklang mit den Vorgaben des deutschen Waffengesetzes (§ 5 WaffG i. V. m. § 41 WaffG) sind Personen von der Teilnahme an unseren Veranstaltungen ausgeschlossen, die

  • nachweislich als waffenrechtlich unzuverlässig gelten oder

  • ein gerichtliches Verbot des Waffen- oder Munitionsbesitzes erhalten haben oder

  • nach § 6 WaffG als persönlich ungeeignet einzustufen sind (z. B. wegen Alkohol-/Drogenabhängigkeit oder psychischer Erkrankungen.